Nutzungsbedingungen ticxx

Lizenz

Ihr Zugriff auf den Dienst und die Nutzung über den Dienst abgerufener bzw. aufbereiteter Daten unterliegen Ihrer Zustimmung und der Einhaltung dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle Besucher, Nutzer und andere Personen, die auf den Dienst zugreifen oder ihn direkt oder indirekt nutzen.

Kundendaten

Wir gehen davon aus, dass alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten mit seiner Zustimmung erhoben wurden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, keine sensiblen Daten für den Service zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde feststellt, dass Kundendaten aufgrund menschlichen Versagens oder aus anderen Gründen vertrauliche Daten enthalten, wird er die dbConn GmbH unverzüglich benachrichtigen und ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, um diese vertraulichen Daten zu lokalisieren. Die dbConn GmbH wird ihre Systeme und die vertraulichen Daten unter ihrer Kontrolle oder in ihrem Besitz bereinigen. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und der dbConn GmbH ist der Kunde Eigentümer aller Kundendaten. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt oder zwischen den Parteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart, hat die dbConn GmbH keinen Anspruch auf diese Kundendaten. Der Kunde gewährt der dbConn GmbH eine nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz für den Zugriff auf die Kundendaten, um dem Kunden die Dienste bereitstellen und, falls erforderlich, die Dienste überwachen und verbessern zu können. Die dbConn GmbH wird Kundendaten nicht offenlegen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder der Kunde hat die dbConn GmbH ausdrücklich schriftlich dazu ermächtigt. Zudem  wird die  dbConn GmbH nicht auf Kundendaten zugreifen, es sei denn, dies ist für die Bereitstellung der Dienste oder zur Verhinderung oder Behebung von Service- oder technischen Problemen oder auf Anfrage des Kunden im Zusammenhang mit Kundendienstangelegenheiten erforderlich. Zur Klarstellung: Die dbConn GmbH ist berechtigt, Kundendaten, die anonymisiert oder deidentifiziert sind oder anderweitig nicht sinnvoll mit dem Kunden in Verbindung gebracht werden können, zur Produktverbesserung zu verwenden, zu reproduzieren und offenzulegen. Der Kunde und nicht die dbConn GmbH trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und das geistige Eigentum der Kundendaten.

Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen. Jede Partei (die „empfangende Partei“ und die „offen legende Partei“) erkennt an, dass die andere Partei über geschäftliche, technische oder finanzielle Informationen in Bezug auf das Geschäft der offen legenden Partei verfügt, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt hat oder offenlegen könnte („vertrauliche Informationen“). Zu den vertraulichen Informationen der dbConn GmbH gehören nicht-öffentliche Informationen über die Eigenschaften, Funktionalität und Leistung der Services sowie alle für den Nutzer sichtbaren Aspekte der Services. Vertrauliche Informationen des Kunden umfassen Informationen, die der Kunde dem Dienst zur Verfügung stellt, um die Erbringung der Dienste zu ermöglichen, sowie alle Kundendaten. Die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich aller Preise und damit verbundenen Kennzahlen, sind vertrauliche Informationen beider Parteien.

Nicht-Nutzung. Die empfangende Partei erklärt sich damit einverstanden, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offen legenden Partei zu schützen und deren Offenlegung und unbefugte Nutzung zu verhindern. Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird die empfangende Partei mindestens die Maßnahmen ergreifen, die sie zum Schutz ihrer wichtigsten vertraulichen Informationen ergreift. Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der offen legenden Partei nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung ihrer Pflichten oder zur Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung zu verwenden und die vertraulichen Informationen der empfangenden Partei nicht an Dritte oder solche Mitarbeiter, leitende Angestellte, Vertreter, Subunternehmer oder andere Beauftragte („Mitarbeiter“) weiterzugeben, mit Ausnahme derjenigen Mitarbeiter der empfangenden Partei, die die vertraulichen Informationen benötigen oder Zugang zu ihnen haben, um Arbeiten im Rahmen dieser Vereinbarung durchzuführen, und der vertraulichen Informationen der offen legenden Partei, die die vertraulichen Informationen der empfangenden Partei benötigen oder Zugang zu ihnen haben, um Arbeiten im Rahmen dieser Vereinbarung durchzuführen.

Die offen legende Partei erklärt sich damit einverstanden, dass diese Geheimhaltungsverpflichtungen nicht für Informationen gelten, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder sein werden, die sich in ihrem Besitz befanden oder ihr bekannt waren, bevor sie sie von der offen legenden Partei erhalten hat, die ihr von einem Dritten rechtmäßig und vollständig offen gelegt wurden und/oder die unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen der offen legenden Partei entwickelt wurden. Nichts in diesem Abschnitt hindert eine Partei daran, vertrauliche Informationen der anderen Partei gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens offenzulegen, vorausgesetzt, dass diese Partei die andere Partei im Voraus ausreichend schriftlich benachrichtigt, so dass die andere Partei die Offenlegung anfechten oder eine Schutzanordnung (oder eine andere vertrauliche Behandlung) beantragen kann, und mit der anderen Partei in angemessener Weise zusammenarbeitet, um die Offenlegung zu beschränken. Darüber hinaus kann eine Partei Informationen über diesen Vertrag und die hierunter beabsichtigten Transaktionen, einschließlich der Bereitstellung einer Kopie dieses Vertrags, an einige oder alle der folgenden Personen weitergeben: potenzielle Käufer, Fusionspartner, Investoren und deren Mitarbeiter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Investmentbanken, ausschließlich im Zusammenhang mit der Due-Diligence-Prüfung dieser Partei durch diese Personen und unter der Voraussetzung, dass die Offenlegungen vertraulich sind.

Unmittelbar nach Ablauf oder vorzeitiger Kündigung dieser Vereinbarung oder nach Aufforderung durch die offen legende Partei, je nachdem, was zuerst eintritt, wird die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen in schriftlicher, elektronischer oder anderer materieller Form an die offen legende Partei zurückgeben oder vernichten, soweit sie Teile der vertraulichen Informationen enthalten oder zusammenfassen, einschließlich aller Kopien und Auszüge dieser vertraulichen Informationen. Darüber hinaus wird die empfangende Partei der offen legenden Partei auf Verlangen der offen legenden Partei schriftlich bestätigen, dass die empfangende Partei und ihre Mitarbeiter ihre Verpflichtungen im Sinne dieses Abschnitts einhalten.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann die dbConn GmbH vertrauliche Informationen nach Beendigung dieser Vereinbarung für den vom Kunden und der dbConn GmbH vereinbarten Zeitraum aufbewahren. Soweit die dbConn GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Kopien vertraulicher Informationen, Kundendaten oder Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Offenlegung oder Handhabung vertraulicher Informationen aufzubewahren, ist die dbConn GmbH nicht verpflichtet, diese Informationen zu vernichten. Darüber hinaus ist es der dbConn GmbH gestattet, solche Informationen aufzubewahren, wenn die dbConn GmbH dies nach vernünftigem Ermessen für erforderlich hält, um dem Kunden oder einer Aufsichtsbehörde die Einhaltung dieser Vereinbarung oder geltender Gesetze oder Vorschriften durch die dbConn GmbH nachzuweisen. Sobald die Grundlage für die Aufbewahrung dieser Informationen durch die dbConn GmbH nicht mehr besteht, wird die dbConn GmbH diese Informationen wie oben beschrieben vernichten.

Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden lokalen, staatlichen, nationalen und ausländischen Gesetze, Verträge und Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden und seine Nutzer einzuhalten, insbesondere jedoch diejenigen im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Der Kunde ist für jeden Verstoß seiner Benutzer gegen diese Vereinbarung verantwortlich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die dbConn GmbH unverzüglich über jeden Verstoß oder vermuteten Verstoß gegen diese Vereinbarung oder über tatsächliche oder vermutete Daten- oder Sicherheitsverletzungen zu informieren.

Support

Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung stellt die dbConn GmbH dem Kunden angemessene technische Supportleistungen zur Verfügung. Die Server der dbConn GmbH können aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfallzeiten, verursacht durch technische Probleme, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Sicherheitsmaßnahmen, Geschäftsentscheidungen oder aus anderen Gründen, nicht verfügbar sein. Die dbConn GmbH versucht gegebenenfalls, den Kunden zu informieren, wenn eine solche Ausfallzeit geplant ist, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die dbConn GmbH nicht für die Nichtverfügbarkeit des Dienstes haftet.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hamburg in Deutschland in der EU.

Änderungen

Die dbConn GmbH behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern. Handelt es sich um eine substantielle Änderung , wird die dbConn GmbH versuchen, den Kunden 30 Tage vorher darüber zu informieren.

Mit der fortgesetzten Nutzung erkennen die Vertragspartner die geänderten Nutzungsbedingungen an.

Datenschutz und Sicherheit

Mit der Nutzung akzeptiert der Kunde die Datenschutzerklärung der dbConn GmbH. Änderungen daran behält sich die dbConn GmbH ausdrücklich vor.  

Zusicherung und Gewährleistungen sowie Haftungsausschlüsse

Jede Partei versichert, dass sie die rechtliche Befugnis besitzt, diesen Vertrag abzuschließen. Sie erklärt, dass sie geschäftsfähig ist und dass sie das in ihrem Rechtsgebiet für einen Vertragsabschluss erforderliche Mindestalter besitzt, in jedem Fall älter als 18 Jahre ist.

Die dbConn GmbH versichert, dass sie die Dienstleistungen gemäß allgemein anerkannter Standards und im Rahmen der Nutzungsbedingungen erbringen wird.

Der Kunde erklärt, dass er Eigentümer oder lizenzierter Nutzer aller Kundendaten ist und alle für die Bereitstellung und Nutzung erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen einholt.

Er versichert, dass die Bereitstellung und Nutzung der Kundendaten gemäß dieser Vereinbarung nicht gegen Datenschutzrichtlinien, Nutzungsbedingungen oder andere Vereinbarungen des Kunden oder gegen Gesetzte oder Vorschriften denen der Kunde unterliegt verstößt oder verstoßen wird.

Die dbConn GmbH sichert nicht zu, dass der Zugang zu den Dienstleistungen ununterbrochen oder fehlerfrei gewährt werden kann. Sie übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich der Ergebnisse oder der Verluste, die durch die Nutzung der Dienstleistung entstehen können.

Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, werden die Dienste „wie besehen“ bereit gestellt. Die dbConn GmbH lehnt alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, stillschweigende Gewährleistung der Nichtverletztung, der Handelsüblichkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, soweit nach geltendem Recht zulässig.

Force Majeure

Keine Partei ist haftbar für Fehler, Verzögerungen oder andere Beeinträchtigungen bei der Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen – außer Geheimhaltungs- und Zahlungsverpflichtungen – die außerhalb ihrer eigenen Kontrolle liegen, hervorgerufen durch höhere Gewalt (Force Majeure). Als solche Ereignisse gelten beispielsweise: Feuer, Fluten, Terrorismus, Ausfall der Elektrizitätsversorgung, Krieg, Beschränkungen durch Regierungen, Versorgungs- oder Kommunikationsausfälle oder – unterbrechungen, Ausfälle von Drittanbietern, Internetausfälle oder – verlangsamungen, Computerhacker oder ähnliche Ereignisse, die von der dbConn GmbH nicht kontrolliert werden können. Werden Fälligkeiten oder Zeitpläne aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht eingehalten, verlängern sich die Fälligkeiten oder Zeitpläne um angemessene Zeiträume, die von den Parteien nach Treu und Glauben festgelegt werden.